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Einige Fundstücke aus der deutschen Rechtsprechung. Sie können sich gern ein eigenes Urteil bilden....
INachts sind alle Katzen grau Ein Fahrradfahrer, der bei Dämmerung wegen einer seinen Weg kreuzenden Katze zu Boden ging und sich verletzte, muss anhand mehrerer vom Richter vorgelegter Fotos die Katze eindeutig identifizieren können. Kann er das nicht, darf er weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld von der in Verdacht stehenden Katzenliebhaberin verlangen. Dies beschloss das Landgericht Osnabrück (Az. 2 O 33/04). Ok, es handelt sich hier nicht um einen Hund - der wäre wahrscheinlich leichter zu identifizieren gewesen, oder ? ;-)
Der berühmte Wesenstest Der Halter eines Huskys muss mit seinem Hund nicht zum Wesenstest, wenn das Tier von einem Nachbarn beschuldigt wird, zwei Kaninchen und zwei Meerschweinchen totgebissen zu haben. Kann der Fall im Rahmen der Beweisaufnahme nicht geklärt werden, ist eine Begutachtung des Tieres nicht erforderlich, wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte. Ein Wesenstest ist nach Ansicht der Richter nur dann anzuordnen, wenn die Charaktereigenschaft des Hundes geprüft werden soll, nicht jedoch, um aufzuklären, ob ein Husky die Haustiere des Nachbarn totgebissen haben könnte (Az. 1 L 250/05).
Jogger Ein Jogger, der sich einem unangeleinten Hund nähert, muss sein Tempo verringern. Tut er dies nicht und stürzt über den Hund, kann er für entstandene Schäden die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters nicht zu 100, sondern nur zu 70 Prozent heranziehen. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. Der Jogger konnte den Hund schon von weitem sehen und hat sich nicht auf das unberechenbare Verhalten des Tieres eingestellt. Ihn trifft deshalb eine Mitschuld (Az. 5 U 27/03).
Hausverbot Eine Klausel im Mietvertrag, nach der »die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig« ist, braucht nicht beachtet zu werden. Denn streng genommen bedeutet sie, dass der Mieter für jeden Goldfisch im Glas, jede Eidechse im Terrarium oder jeden Kanarienvogel eine Genehmigung des Vermieters einholen müsste - wie das Amtsgericht Köln in der Urteilsbegründung ausführte. Da die gesamte Klausel unwirksam ist, gilt das Verbot nicht. Der Mieter darf deshalb jedes Tier, z. B. auch einen Hund, halten (Az. 213 C 369/96).
Kampfdackel Der Besitzer eines Rauhaardackels hatte seinen Vierbeiner über eine Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert. Die kommt nach ihren Bedingungen auch für private Haftpflichtfälle auf, wenn der Hund noch »jagdlich brauchbar« ist. So muss die Versicherung auch dann zahlen, wenn der Dackel aufgrund von Altersschwäche und einer Hinterhandlähmung nicht mehr am Jagdbetrieb teilnehmen kann. Das Landgericht Mannheim hielt es für entscheidend, dass der Hund trotz seiner altersbedingten Gebrechen noch über charakterliche Jagdeigenschaften verfüge (Az. 1 S 176/05).
Tja, auch alte Hunde haben noch Feuer
Keilerei Kommt es bei einem Zusammentreffen von mehreren Hunden zu einer Massenbalgerei und wird einer der Besitzer bei dem Versuch verletzt, die Tiere zu trennen, haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Falls vorhanden, springt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Hund den Schaden verursacht hat, so das Landgericht Mainz (Az. 3 S 8/04).
Eine der wichtigsten Regeln heißt deshalb auch: nicht einmischen in eine Beißerei!!! Wenn Ihr Hund noch an der Leine ist, dann lassen Sie diese auf jeden Fall los. Ihr Hund kann sich dann frei bewegen und ggf. einige Meter zurückweichen um den Angreifer zu zeigen: Stop ich gebe auf.
Zum Schluß mein Favorit:
Das Gebiß Entwendet der Hund eines Hausbesitzers das Gebiss eines Gastes aus dem Badezimmer und verbuddelt es unbeobachtet im Garten, muss die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters die Prothese ersetzen. Das Landgericht Hannover entschied, dass sie dies auch muss, wenn das Gebiss trotz intensiver Suche nicht auffindbar ist (Az. 18 S 86/04).
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