Detailinformationen
Für den Transport von Heimtieren in der EU gelten folgende allgemeine Bestimmungen:
Haustiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und mit Hilfe eines Mikrochips oder einer Tätowierung eindeutig identifizierbar sein. Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11984 und dem Anhang 1 der ISO-Norm 11785 entsprechen. Es gibt mehrere Organisationen, wo Sie die elektronische Identifizierungsnummer registrieren lassen können. Eine gute Registrierung hilft auch bei der Suche, falls Ihr Tier verloren gegangen oder weggelaufen ist.
Der neue Europäische Heimtierausweis besteht aus 2 Teilen. Der vereinheitlichte Teil enthält Informationen über die allgemeinen Bestimmungen wie die Identität des Tieres und Informationen zu Impfungen, anderen Behandlungen oder medizinische Informationen. Der zweite Teil kann je nach Herausgeber unterschiedlich gestaltet werden.
Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, müssen nicht geimpft sein, aber der Besitzer muss nachweisen können, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren wurde, und nicht mit Tieren in Kontakt gekommen ist, die mit Tollwut infiziert sein können. Ihr Tierarzt kann Sie beraten, wie Sie das erforderliche Dokument erhalten. Das Tier kann auch in Begleitung seiner Mutter einreisen, wenn es von dieser noch abhängig ist. Jedes Mitgliedsland hat aber das Recht, die Einreise eines Jungtieres zu verweigern, speziell die Einreise nach Frankreich, das Vereinigte Königreich, Irland oder Schweden kann sich schwierig bis unmöglich gestalten.
Die oben aufgeführten Bestimmungen gelten auch für Reisen mit dem Haustier in andere Länder, sofern die Tollwutsituation mit den EU-Ländern identisch ist. Momentan sind dies folgenden Länder: Norwegen, Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt.
Besondere Auflagen für den internationalen Transport:
Für Reisen nach Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich gibt es besondere Anforderungen, die für die Einreise des Heimtiers erfüllt werden müssen, speziell der Bluttest zum Nachweis der erfolgreichen Tollwutimpfung.
Dieser Test muss entsprechend der internationalen Bestimmungen innerhalb einer bestimmten Frist gemacht werden. Für Irland und das Verreinigte Königreich heißt das, 6 Monate vor Reiseantritt, für Schweden 4 Monate vor Reiseantritt.
Jungtiere können in diese Länder nur einreisen, wenn sie alle oben genannten Anforderungen erfüllen. In der Praxis bedeutet das, dass die Einreise in diese Länder mit Tieren, die jünger als 8 bis 10 Monate sind, unmöglich ist.
Bis 3. Januar 2009 können alle Mitgliedsstaaten der EU zusätzliche Bestimmungen für die Bandwurm- und Zeckenbehandlung des Haustieres aufstellen. Dies ist für folgende Länder der Fall: Irland, Vereinigtes Königreich, Malta, Schweden, Norwegen und Finnland.
Reisen mit Haustier aus Drittländern in ein EU-Land
Für die Einreise mit Hunden und Katzen aus Drittländern in ein EU-Mitgliedsland gelten mehr oder weniger die gleichen Bestimmungen.
Bei Einreise aus Norwegen, der Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikanstadt in ein EU-Land gelten die gleichen Bestimmung, wie bei Reisen zwischen Mitgliedsstaaten.
Wenn ein Hund oder eine Katze aus einem Land einreist, wo es Tollwut gibt, ist ein Bluttest zum Nachweis, dass das Tier nicht infiziert ist, verpflichtend. Der Test muss mindestens 3 Monate vor Einreise gemacht worden sein und muss – unter der Voraussetzung, dass das Tier danach jährlich geimpft wurde – nur einmal durchgeführt werden.
Für Hunde und Katzen aus Tollwutländern, die nach Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich einreisen, ist eine 6-monatige Quarantäne unumgänglich.
Bei Reisen von Tieren aus EU-Ländern in Tollwutländer, muss der Bluttest vor Ausreise durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass der Test rechtzeitig vor Wiedereinreise durchgeführt wurde.
Die vollständige Vereinheitlichung dieser Bestimmungen, auch für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich, wird erneut im Jahr 2008 in Erwägung gezogen. Die genannten Länder möchten erst sicher sein, dass sie mit diesen neuen Bestimmungen gegen Tollwut geschützt sind.
Verschiedene Informationen zu Reisen innerhalb der EU
Was passiert, wenn die Reisedokumente nicht in Ordnung sind?
Wenn Sie die erforderlichen Papiere für Ihr Haustier nicht mitführen, kann der Zoll Ihr Haustier in Gewahrsam zu nehmen
Die Konsequenzen können sein:
1. Das Tier wird in Quarantäne gehalten, solange bis sichergestellt ist, das die Gesundheitsanforderung des Einreiselandes erfüllt sind.
2. Das Tier wird ins Ursprungsland zurückgeschickt.
Im schlimmsten Fall – wenn weder Quarantäne noch Rücktransport des Tieres in Frage kommen – kann das Tier eingeschläfert werden. Die Kosten hierfür werden dem Besitzer des Tieres in Rechnung gestellt.
Was ist mit dem alten Pass / dem Impfausweis?
Der Europäische Heimtierausweis ist für jedes Haustier vorgeschrieben, das in ein anderes Land reist. Der Tierarzt kann die noch gültigen Impfungen aus dem alten Impfbuch in den neuen Ausweis übertragen. Es wird empfohlen, das alte Impfbuch bzw. den alten Ausweis aufzuheben.
Tiere, die zu kommerziellen Zwecken gehalten werden
Für den internationalen Transport von zu kommerziellen Zwecken gehaltenen Hunden und Katzen bestehen bereits vereinheitlichte Regelungen und Anforderungen (Richtlinie 92/65/EEG). Die Anforderungen für zu privaten Zwecken gehaltene und zu kommerziellen Zwecken gehaltenen Tiere sind fast identisch. Zum Beispiel ist die Tollwutimpfung für beide Gruppen vorgeschrieben. Die Bestimmung, dass das Tier das Gesundheitszeugnis von einem dafür zugelassenen Tierarzt benötigt, existiert immer noch. Im neuen Europäischen Heimtierausweis kann der Tierarzt alle erforderlichen Eintragungen vornehmen.
Ein-/Ausreisen mit dem Haustier nach/aus dem UK
Die Reiserichtlinie für Haustiere Pet Travel Scheme (PETS) ist am 28. Februar 2000 in Kraft getreten. Diese Richtlinie sieht vor, dass Katzen und Hunde unter bestimmten Bedingungen in das Vereinigte Königreich einreisen können, ohne dass sie unter Quarantäne gestellt werden. Die vollständigen Informationen finden Sie auf der Webseite der britischen Botschaft http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm .
Die allgemeinen Bestimmungen der PETS-Richtlinie:
Die Richtlinie gilt nur für Katzen und Hunde.
Die Einreise ist beschränkt auf Tiere, die aus Ländern oder Gebieten kommen, die auf der Webseite der britischen Botschaft aufgelistet sind.
Die Einreise ist nur auf bestimmten See-, Luft- oder Eisenbahnrouten möglich.
Hauskatzen und Hunde können im Rahmen der PETS-Richtlinie nur unter Einhaltung bestimmter Vorschriften in das Vereinigte Königreiche einreisen. Sie müssen:
1. mit einem Mikrochip mit unveränderlicher Registrierungsnummer versehen sein;
2. gegen Tollwut mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft sein (und die entsprechenden Auffrischungsimpfungen im den erforderlichen Zeitabständen erhalten haben) , die Impfung muss in einem der zur Einreise qualifizierten Länder erfolgt sein (siehe Webseite).
3. den Bluttest bei einem Labor durchgeführt haben, das vom British Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA, früher MAFF) dafür zugelassen ist, und nachweisen, dass die Impfung erfolgreich war.
4. mindestens 6 Monate vor Einreise den Bluttest durchgeführt haben.
5. ein Gesundheitszeugnis über die Einhaltung der o.g. Bestimmungen mit sich führen, bestätigt von einem hierzu autorisierten Tierarzt.
6. gegen Bandwürmer und Zecken behandelt sein, um dem Risiko vorzubeugen, dass diese in das vereinigte Königreich eingeschleppt werden. Diese Behandlung muss 24 bis 48 Stunden vor Einreise erfolgen und vom Tierarzt schriftlich bescheinigt werden.
Informationen zu Rassen je Land
Niederlande:
Pit-Bullterrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. Für die Mitnahme eines American Staffordshire-Terriers benötigt man einen Stammbaum.
Belgien:
Im Landkreis Quaregnon sind Rottweiler nicht erwünscht. Sie müssen einen Maulkorb tragen und sind an öffentlichen Orten wie Märkten, Festivals oder Sportereignissen nicht erlaubt..
Frankreich:
Die Einfuhr ist beschränkt auf 5 Tiere, die alter sind als 3 Monate. Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer Körpermerkmale den Rassehunden Pitbulls, Staffordshire, Boerbulls und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 1. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die auf Grund ihrer körperlichen Merkmale dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Plätzen, Straßen und in öffentlichen Verkehrsmittel von einem Volljährigen geführt werden sowie Maulkorb und Leine tragen.
Spanien, Portugal und Italien:
In allen drei Ländern gibt es Listen mit Rassen, die als potentiell gefährlich eingestuft werden. Wenn ihr Hund zu diesen Rassen gehört oder eine Kreuzung mit diesen Rassen ist, gilt Maulkorb- und Leinenpflicht an allen öffentlichen Orten. Mehr Informationen erhalten Sie bei den Botschaften der drei Länder in ihrem Heimatland.
Alle Angaben nach besten Wissen aber ohne Gewähr ! Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise bei einer ofiziellen Stelle oder bei ihrem Tierarzt.