Detektiv-Detektei
Ein Detektiv, gern auch Privatdetektiv genannt oder ein "Privatermittler" ist eine Person, die im Rahmen der Beweiserhebung durch Observationen ( Überwachungen ), Recherchen, Befragungen und ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten.
Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende. Die Berufsbezeichnung "Detektiv" ist als solche nicht geschützt.
Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.
Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden beziehungsweise nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Mögliche Einsätze von Detektiven im Privatbereich:
Betrugsaufklärung (Seitensprünge)
Observationen
Vermisstensuche
Anschriftenermittlungen
Erbangelegenheiten
Im Wirtschaftsbereich:
Lohnfortzahlungsbetrug
Mitarbeiterüberwachung
Schwarzarbeit
Spesenbetrug
Private Auftraggeber schalten Detektive zumeist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- und/oder ähnlichen anderen Familienangelegenheiten ein, also Angelegenheiten, die von den Behörden wie die Polizei nicht als Straftat bewertet werden. Von Unternehmen werden Detektive meist für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen...
In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es den Berufsverbänden bisher nicht gelungen ist, eine gemeinsame Kampagne zu bilden. In Deutschland arbeiten etwa 900 bis 1.000 Detektive.
( Quelle: Wikepedia.de )
Gute Detekteien verfügen zudem über eine hohe technische Ausstattungum z.Bsp folgende Aufgaben durchzuführen:
Sicherung von Konferenzräumen gegen "Lauschangriffe"
Aufspüren von Abhörelektronik
Computerunterstützte Videofernüberwachung
Ortungen per GPS